KommentarKommentar
Elektrische Einrichtungen sind unter Beachtung der Regeln der Technik, ins-besondere der VDE-Bestimmungen (VDE 0165/0171, VDE 100), errichtet.
Elektrische Einrichtungen innerhalb von Schutzzonen wurden explosionsgeschützt ausgeführt.
Die Steuerung der Anlage erfolgt nach dem Ruhestromprinzip, d. h. bei Ener-gieausfall werden alle Aggregate abgeschaltet und ggf. Sicherheitsfunktionen ausgelöst (Schließen der Schnellschlussventile).
Alle metallischen Anlagenteile sind in die Blitzschutzmaßnahmen nach VDE V 0185 einbezogen.
Alle metallischen Anlagenteile sind geerdet. Die Ausführung der Erdung erfolgte nach VDE 0100 und 0165.
Unterschiedliche Potentiale zwischen einzelnen Anlagenteilen werden damit unterbunden
Zur Kommunikation innerhalb der Anlage sowie nach außen sind folgende Einrichtungen vorhanden:
- eine zentrale Gegensprechanlage mit Sprechstellen (Messwarte, Verladearm)
- Sprechfunkgeräte, die Mitarbeiter bei sich führen
- Telefone mit Amtsanschluss (insgesamt 5 Amtsleitungen) in den Betriebsbüros, in der Messwarte und im Verladearmbereich
- Standleitungen zur Feuerwehr (Handfeuermelder in die ELZ), zum Verla-dearmbereich und dem am Verladearm angeschlossenen Gastanker.