RegelwerkRegelwerk
TAA-GS-12 / Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak- Kälteanlagen
AbschnittAbschnitt
4.6.2 (5-6) Leckerkennung
KommentarKommentar
Alarmschwellen
Inhalt / VolltextInhalt / Volltext
(5) Die Alarmierung muß vor Ort und an die ständig besetzte Stelle erfolgen.
(6) Die Alarmschwellen sind maximal bei
- 200 ppm NH3-Voralarm mit automatischer Einschaltung der technischen Lüftung
- 1000 ppm NH3-Hauptalarm mit automatischer Abschaltung der betroffenen Anlagenteile (Kältemittelpumpen, Verdichter, Absperrarmaturen)
einzustellen.