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TAA-GS-12 / Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak- Kälteanlagen
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5.1.6 Anlagenkennzeichnung
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(1) Maschinenräume sind mit der Bezeichnung »Ammoniak« und den entsprechenden Gefahrensymbolen zu kennzeichnen.
(2) Das Anlagenschema ist ständig zu aktualisieren. Die sicherheitsrelevanten Bedienungselemente sind eindeutig im Schema und vor Ort zu kennzeichnen. Das Anlagenschema ist im Maschinenraum aufzuhängen und an einem weiteren Ort außerhalb des gefährdeten Bereiches jederzeit verfügbar aufzubewahren.