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TAA-GS-12 / Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak- Kälteanlagen
AbschnittAbschnitt
4.6.5 (3) Explosionsschutz
KommentarKommentar
bei Betrieb Lüftung über 30000 ppm NH3 -> Zone 12
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(3) Soll bei Erreichen eines Ammoniakgehaltes von 30000 ppm die Lüftung weiterhin betrieben werden, so ist die Lüftungsanlage, die mit Ammoniak/Luft-Gemischen in Kontakt kommt, entsprechend eines explosionsgefährdeten Bereiches der Zone 2 auszurüsten.
Hinweis: Der mechanische Teil des Ventilators ist entsprechend VDMA-Einheitsblatt 24169 Teil 1 auszulegen, die Auslegung der elektrischen Betriebsmittel gemäß VDE 0165 allein reicht nicht aus.