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TAA-GS-12 / Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak- Kälteanlagen
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4.6.2 (1-4) Leckerkennung
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(1) Die Kälteanlage muß in den Maschinenräumen mit Einrichtungen ausgerüstet sein, die Freisetzungen von Ammoniak erkennen und melden.
(2) Die Anordnung der Meßköpfe und die Alarmauswertung ist so zu wählen, daß ein Entscheidungskriterium für das Abschalten der Verdichter ermöglicht wird.
(3) In Maschinenräumen, in denen nur Verdichteraggregate aufgestellt sind, ist mindestens ein Gassensor zu installieren. Der Gassensor soll oberhalb der Verdichter im Luftstrom der Verdichterabwärme in der Entlüftung des Maschinenraumes angeordnet sein.
(4) In Maschinenräumen mit Kältemittelpumpen, Abscheide- oder Sammelbehältern ist ein Gassensor oberhalb der Anlagenteile und bei einer Raumhöhe von mehr als 4 m zusätzlich ein Gassensor in der Nähe der Pumpen zu installieren.