RegelwerkRegelwerk
TRB 801 Nr. 24 Plattenwärmeaustauscher
AbschnittAbschnitt
04 Prüfungen vor Inbetriebnahme
Inhalt / VolltextInhalt / Volltext
4.1 Die Vorprüfung nach Abschnitt 2.1 erstreckt sich auf die Bemessung der kraftübertragenden Teile, z. B. Gestellplatten, Zuganker. Die Vorprüfung durch den Sachverständigen muß bescheinigt sein.