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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen
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9.2 Lagerbehälter - Prüfung
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Überprüfung Schweißnähte, Fassungsvermögen >30 t, wenn Bodenverhältnisse es erfordern auf Setzungen prüfen
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9.2.1 Lagerbehälter mit einem Fassungsvermögen von mehr als 30 t und baustellengefertigte Schweißnähte sind einer objektbezogenen zerstörungsfreien Prüfung im Umfang nach Tabelle 1 zu unterziehen.
Tabelle 1: Übersicht zerstörungsfreie Prüfung von Druckbehältern / Prüfumfang für den Werkstoff StE 355 (siehe auch HP 5/3 Tafel 1 Gr. 1)
T005455.ANS
Schweißnaht- Prüfumfang an Lagerbehältern Prüfumfang für baustellen-
wertigkeit v von mehr als 30 t gefertigte Schweißnähte an
Flüssiggasdruckbehältern
...
...
...
9.2.2 Zur Sicherung der Güte der Schweißungen sind baustellengefertigte Schweißnähte in Anlagen ab der Gruppe C während der Herstellung im Rahmen der Bauprüfung einer begleitenden Bauüberwachung durch den Sachverständigen unterziehen zu lassen.
Diese bestehen aus
- Prüfung der Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Herstellung einschließlich der Voraussetzungen bei ungünstigen Witterungseinflüssen;
- stichprobenweise Prüfung der Nahtvorbereitungen, der Nahtflanken und Anpaßarbeiten einschließlich Kantenversatz, der Schweißbedingungen, der evtl. erforderlichen Vorwärmung, der verwendeten Zusatzwerkstoffe und Trocknungsbedingungen für Schweißzusatzwerkstoffe und Hilfsstoffe;
- Prüfung des Durchstrahlungsverfahrens sowie Auswertung von mindestens 10 % der Röntgenfilme und Prüfberichte;
- Prüfung für die ordnungsmäßige Anwendung der angewendeten Prüfverfahren;
- Nachprüfung von mindestens 10 % der mittels Ultraschall geprüften Schweißnähte. Wird bei der Nachprüfung ein vom Prüfer des Herstellers nicht registrierter Fehler festgestellt, so sind sämtliche Schweißnähte, die dieser Prüfer geprüft hat, zu 20 % vom Sachverständigen nachzuprüfen. Werden 2 oder mehr Fehler festgestellt, so sind 100 % der von ihm geprüften Schweißnähte vom Sachverständigen nachzuprüfen. Der Prüfumfang des Sachverständigen für die beanstandeten Schweißnahtlängen ist auf die ursprünglich geforderte Nachprüfung von mindestens 10 % der mittels Ultraschall geprüften Schweißnähte nicht anzurechnen. Werden bei der Prüfung der Schweißnähte eines Bauteils (vorgefertigte Großsektion) mittels Ultraschall Risse und Flankenbindefehler, die zur Ausbesserung der Schweißnaht führen, festgestellt, so sind sämtliche Nähte dieses Bauteils werkseitig mittels Ultraschall zu prüfen. Die vorgeschriebenen Durchstrahlungsprüfungen können dann entfallen. Das gleiche gilt für jede einzelne Montagenaht, die im Sandbett hergestellt wird. Montagenähte, die im Sandbett hergestellt werden, können zu 100 % mittels Ultraschall geprüft werden. Ausgebesserte Schweißnähte sind erneut mittels Ultraschall zu prüfen.
9.2.3 Lagerbehälter mit einem Fassungsvermögen von mehr als 30 t sind, sofern es die Bodenverhältnisse erfordern (Bodengutachten), während des Betriebes einer regelmäßigen Prüfung durch sachkundige Personen von Setzungen des Behälters (z. B. mittels Peilbolzen) zu unterziehen.
Soweit aufgrund des Bodengutachtens Setzungen nicht auszuschließen sind, die zu unzulässigen Beanspruchungen des Lagerbehälters und der angeschlossenen Rohrleitungen führen können, sind regelmäßige Prüfungen der Setzungen durch sachkundige Personen durchzuführen.