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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen
AbschnittAbschnitt
6.3.2 Ausrüstung / Verdampfer / Überflutungsschutz
KommentarKommentar
Gas in der flüssigen Phase darf nicht in Leitungen hinter dem Verdampfer gelangen
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Verdampfer müssen so ausgelegt oder ausgerüstet sein, daß das Gas in der flüssigen Phase nicht in das Leitungssystem hinter dem Verdampfer gelangen kann.