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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen
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8.1.5 Anlagen - Freigabeerklärung bei Schweißarbeiten
KommentarKommentar
vor Beginn von Schweiß- oder sonst. Feuerarbeiten schriftliche Freigabe mit sicherheitstechn. Maßnahmen vom Betreiber
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Der Betreiber hat vor Beginn von Schweiß- und sonstigen Feuerarbeiten sowie für Arbeiten, bei denen mit Gasaustritt zu rechnen ist, eine schriftliche Freigabeerklärung zu erteilen, in der die anzuwendenden sicherheitstechnischen Maßnahmen anzugeben sind. Die Beschäftigten dürfen ohne die schriftliche Freigabeerklärung des Betreibers die Arbeiten nicht durchführen.