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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen
AbschnittAbschnitt
6.2.12 Ausrüstung / Lagerbehälter / Blindflansche, Reservestutzen
KommentarKommentar
nicht benötigete Anschlüsse blindflanschen, Reservestutzen mit Schweißkappen blindsetzen
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Es ist darauf zu achten, daß alle Stutzen, die nicht an Rohrleitungen angeschlossen sind, mindestens mit Blindverschlüssen, auch wenn Absperrarmaturen vorhanden sind, abgeschlossen sind. Dies gilt auch, wenn Rohrleitungsverbindungen kurzzeitig gelöst werden.
An den Lagerbehältern sind Stutzen, die als Reservestutzen dienen und bereits zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme nicht zum Einsatz vorgesehen sind, mit Schweißkappen blindzusetzen.