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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen
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2 Begriffsbestimmung
KommentarKommentar
Art, Fassungsvermögen, Flüssiggase, Sicherheitsabstand, technisch dicht, Gasaustritt, Umschlag-, Verteiler- Verbrauchslager, Verdampfer, fire safe
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2.1 Flüssiggaslagerbehälteranlagen (Anlagen) im Sinne dieser Anlage sind die Gesamtheit aller notwendigen sowie in Reserve stehenden Einrichtungen für das Lagern und zur Versorgung von Verbrauchsanlagen und Füllanlagen. Die Anlage endet an der Verbindungsstelle der Leitung zur Fortleitung des Flüssiggases an der Ausgangsseite der Druckregelung bzw. an der Verbindungsstelle mit Anlagen zum Füllen von Druckgasbehältern.
Für Anlagen zum Füllen von Druckgasbehältern nach § 3 Abs. 6 Ziff. 2 DruckbehV siehe TRG-Regelwerk.
Im wesentlichen sind Flüssiggaslagerbehälteranlagen
- die in einem engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehenden Druckbehälter zur Lagerung von Flüssiggas, Einrichtungen zum Abfüllen von Druckgasbehältern in Druckbehälter, Pumpen, Verdichter, Verdampfer und Rohrleitungen,
- die Sicherheitseinrichtungen (wie Wasserberieselungseinrichtungen, Meßwarten, MSR-System, Gaswarneinrichtungen, Feuerlöscheinrichtungen) sowie
- die sonstigen betriebstechnischen und sicherheitstechnischen Ausrüstungen.
2.2 Anlagen werden entsprechend ihres gesamten Fassungsvermögens in folgende Gruppen eingeteilt:
T005448.ANS
Gruppe 0 < 3 t
Gruppe A <= 3 t < 200 t; Entnahme aus der Gasphase
Gruppe B <= 3 t < 30 t; Entnahme aus der Flüssigphase
Gruppe C <= 30 t < 200 t; Entnahme aus der Flüssigphase
Gruppe D <= 200 t
2.3 Flüssiggase im Sinne dieser Anlage sind Gase in handelsüblicher technischer Qualität der C3- und C4-Kohlenwasserstoffe Propan, Propylen (Propen), Butan, Butylen (Buten) und deren Gemische, dies sind Flüssiggase nach DIN 51622.
2.4 Der Sicherheitsabstand ist der Abstand, außerhalb dessen das Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes vernünftigerweise ausgeschlossen werden kann.
2.5 Hinsichtlich des Begriffes »technisch dicht« siehe TRB 600 Abschnitt 5.
2.6 Hinsichtlich des Begriffes »betriebsbedingte Gasaustritte« siehe TRB 610 Abschnitt 2.12.1.1.
2.7 Umschlagläger sind Behälteranlagen, die dem Umschlag von Flüssiggas von einem Verkehrsmittel auf ein anderes dienen.
2.8 Verteilläger sind Behälteranlagen, die dem Umfüllen von Flüssiggas aus Druckbehältern in Druckgasbehälter dienen, ausgenommen Druckgasbehälter, die nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 DruckbehV der Prüfung durch Sachverständige nicht unterliegen.
2.9 Verbrauchsläger dienen der Versorgung von Verbrauchseinrichtungen, oder dem Befüllen von Druckgasbehältern, die nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 DruckbehV der Prüfung durch Sachverständige nicht unterliegen.
2.10 Verdampfer sind Wärmetauscher, die Gase aus dem flüssigen Zustand vollständig in den gasförmigen Zustand zum Zweck der weiteren Verwendung überführen.
2.11 Fire safe - siehe hierzu ISO 10497.
2.12 Dem Fassungsvermögen einer Flüssiggaslagerbehälteranlage entspricht die Summe der zulässigen Massen der Gase in den ortsfesten Lagerbehältern.
Das durch den zulässigen Füllgrad bestimmte zulässige Fassungsvermögen kann durch den Einbau von Überfüllsicherungen reduziert werden; dies ist als wesentliche Änderung der Betriebsweise nach § 11 Abs. 1 DruckbehV zu betrachten und dementsprechend in der Dokumentation und Kennzeichnung des Lagerbehälters festzuhalten.
2.13 Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere.