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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen
AbschnittAbschnitt
7.1.13 Brandmeldeanlage
KommentarKommentar
Anlagen ab 30 t oder Gruppe D Brandmeldeanlage nach DIN 14675. Automatische Meldung auf ständig besetzte Stelle
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Im Bereich der Anlagen mit einem gesamten Fassungsvermögen ab 30 t, wo eine gefährliche Wärmeeinwirkung auf die Anlage nicht auszuschließen ist, und im Bereich der Anlagen ab der Gruppe D müssen Brandmeldeanlagen z. B. nach DIN 14675 und DIN VDE 0833 Teil 1 und Teil 2 vorhanden sein. Die Brandmeldung ist an eine ständig besetzte Stelle (z. B. betriebliche Zentralverwaltung, betrieblichen Notdienst oder Standleitung zur Feuerwehr/Polizei) weiterzuleiten.