RegelwerkRegelwerk
TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen
AbschnittAbschnitt
7.1.15 Vorhalten von Pulverlöschern
KommentarKommentar
Festlegung Größe und Anzahl der Pulverlöscher nach Lagergruppen
Inhalt / VolltextInhalt / Volltext
Bei Anlagen ab der Gruppe C müssen die sicherheitstechnisch relevanten Daten an einer zentralen Stelle (Meßstand) zusammengefaßt werden, von der aus erforderliche Steuerungs- und Notfunktionen eingeleitet werden können.