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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen
AbschnittAbschnitt
6.2.15 Ausrüstung/ Lagerbehälter / Verzicht auf Sicherheitsventil bei erdgedeckten unbeheizten Beh.
KommentarKommentar
Erdeckung, redundante Überfüllsicherung und Sicherheitsdruckbegrenzer, Auslegung auf 15,6 bar, Brandschutz Domschacht
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Bei erdgedeckten unbeheizten Lagerbehältern ab der Gruppe A, bei denen unzulässiger Druckaufbau nur entstehen kann durch
- Erwärmung von außen,
- Überfüllung oder
- Pumpen- oder Kompressorendruck
kann abweichend von TRB 403 Abschnitt 3 auf den Einsatz eines Sicherheitsventils verzichtet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Erddeckung bei Lagerbehältern
a) allseitig unter Erdgleiche: mindestens 0,5 m;
b) nicht allseitig unter Erdgleiche: mindestens 1 m, wobei als Bemessungsgrundlage für den Lagerbehälter der Betriebsdruck entsprechend einer Bezugstemperatur von 40 °C angesetzt wird,
2. redundante Sicherung gegen Überfüllung,
3. redundanter Sicherheitsdruckbegrenzer, der bei Überschreiten des zulässigen Betriebsüberdruckes den Füllvorgang unterbricht,
4. Auslegung des Lagerbehälters für 15,6 bar; aufgrund behördlicher Erlaubnisse oder Genehmigungen kann die Auslegung des Lagerbehälters auch für Flüssiggase mit niedrigerem Dampfdruck erfolgen, sofern die Verwechslung mit Flüssiggasen mit höherem Dampfdruck ausgeschlossen ist, und
5. ausreichender Schutz des Domschachtes für den Brandfall, z. B. Brandschutzisolierung, Möglichkeit zum Fluten des Domschachtes.