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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen
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4.3 Berechnung / Rohrleitungen
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in der Regel auf 25 bar Betriebsüberdruck auslegen
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Rohrleitungen, die mit Flüssiggas in der Flüssigphase oder in ungeregelter Gasphase betrieben werden, sind festigkeitsmäßig in der Regel für einen zulässigen Betriebsüberdruck von 25 bar zu bemessen.