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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen
AbschnittAbschnitt
6.3.8 Ausrüstung / Verdampfer / Direkte Beheizung
KommentarKommentar
direkte Beheizung der mit flüssiggasbeaufschlagten Teile ist unzulässig
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Eine direkte Feuer-, Abgas- oder elektrische Beheizung der flüssiggasbeaufschlagten Teile des Verdampfers ist unzulässig.