RegelwerkRegelwerk
TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen
AbschnittAbschnitt
7.4 Rohrleitungen - Aufstellung
KommentarKommentar
durch zulässige Bewegung keine zusätzliche Beanspruchung an Lagerbehälteranschlüssen zulassen
Inhalt / VolltextInhalt / Volltext
Rohrleitungsanschlüsse sind so auszuführen, daß durch die zulässigen Bewegungen an den Anschlüssen der Lagerbehälter keine unzulässigen Zusatzbeanspruchungen bewirkt werden (biegeweiche Verlegung der Leitungen federnd gelagert, Kompensatoren).