RegelwerkRegelwerk
TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen
AbschnittAbschnitt
7.1.19 Windrichtungsanzeiger
KommentarKommentar
ab Gruppe C gut sichtbarer Windanzeiger erforderlich
Inhalt / VolltextInhalt / Volltext
Um im Gefahrfall bei Gasaustritt die Windrichtung erkennen zu können, ist bei Anlagen ab der Gruppe C ein jederzeit gut sichtbarer Windrichtungsanzeiger vorzusehen. Solche Windrichtungsanzeiger sind z. B. Windsäcke.