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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen
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8.1.2 Anlagen - Übungen nach Alarm- und Gefahrenabwehrplan
KommentarKommentar
ab Gruppe C mind. 1 x halbjährlich, schriftlicher Nachweis
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In Anlagen ab der Gruppe C und in Umschlags- und Verteilerlägern müssen in regelmäßigen zeitlichen, mindestens halbjährlichen Abständen Übungen nach Alarm- und Gefahrenabwehrplan durchgeführt werden. Hierüber ist ein schriftlicher Nachweis zu führen.