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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen
AbschnittAbschnitt
9.1.5 Gaswarneinrichtung - Prüfung
KommentarKommentar
Umschlagl. ab Gruppe B Verbrauchsl. ab Gruppe C mind. 1/4 jährliche Funktionsprüfung durch sachkundige Person
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Bei Umschlaglägern ab der Gruppe B und bei Verbrauchslägern ab Gruppe C sind die Gaswarn- und Brandmeldeanlagen, in mindestens 1/4jährlichen Abständen, Funktionsprüfungen durch eine sachkundige Person zu unterziehen.