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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen
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5.3 Herstellung / Armaturen
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Drucktragende Teile von sicherheitstechnisch erforderlichn Armaturen buntmetallfrei, gege Wärmeeinwirkung geschützt Fire Safe nach ISO 10497
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Drucktragende Teile von sicherheitstechnisch erforderlichen Absperrarmaturen von Lagerbehältern und die sicherheitstechnisch erforderlichen Hauptabsperrarmaturen von flüssiggasbeaufschlagten Rohrleitungen müssen
a) in Neuanlagen, bei Umschlaglägern ab der Gruppe B und bei Verbrauchslägern ab der Gruppe C, frei von Buntmetallen sein und
b) in Anlagen ab der Gruppe B so angeordnet oder ausgeführt sein, daß sie ausreichend gegen Wärmeeinwirkung geschützt sind, z. B. durch Fire-Safe-Ausführungen nach ISO 10497.