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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen
AbschnittAbschnitt
6.1.4 Ausrüstung / Anlagen / Überfüllsicherung
KommentarKommentar
bauartgeprüft oder Einzelprüfung ab Gruppe C 2 unabhängige Ü-Sicherungen, Anzeige von Füllgrad und Meldung Vor- und Hauptalarm zu Messwarte
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6.1.4.1 Diese Forderung ist insbesondere erfüllt, wenn
- eine bauteilgeprüfte Überfüllsicherung eingebaut ist oder
- eine Einzelprüfung der Überfüllsicherung durch den Sachverständigen durchgeführt wird.
Diese Überfüllsicherung muss auf den zulässigen Füllgrad des Lagerbehälters eingestellt sein.
6.1.4.2 An Lagerbehältern in Umschlag- und Verteillägern von Anlagen ab der Gruppe C
- ist ein Füllstandsanzeiger anzubringen, der den Füllstand örtlich anzeigt und zum Meßstand
oder zur Meßwarte überträgt und Vor- und Hauptalarm auslöst und
- sind mindestens zwei voneinander unabhängige Überfüllsicherungen zu installieren.
6.1.4.3 Der Voralarm muß in dem Anlagenbereich eine akustische oder optische Warneinrichtung auslösen und muß an einer ständig besetzten Stelle, z. B. Meßwarte, Meßstand, betriebliche Zentralverwaltung, angezeigt werden.
6.1.4.4 Der Hauptalarm muß das Not-Aus-System auslösen.