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TRB 801 Nr. 25 / Anlage zu / Flüssiggaslagerbehälteranlagen
AbschnittAbschnitt
6.1.5 Ausrüstung / Anlagen / Stellungsanzeigen aller wichtigen Anlagenteile
KommentarKommentar
bei Lägern ab Gruppe C Lauf- und Stellungsanzeigen aller wichtigen Anlagenteile an Messwarte
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Bei Anlagen ab der Gruppe C müssen bei allen wichtigen Anlagenteilen (wie z. B. Pumpen, Verdichter, sicherheitstechnisch erforderliche Absperreinrichtungen), die Lauf- und Stellungsanzeigen zur Meßwarte bzw. zum Meßstand übertragen werden.