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TRG 770 Richtlinie für das Prüfen von Ausrüstungsteilen der Druckgasbehälter durch den Sachverständigen
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Anlage 2 Prüfen der Baumuster / Absperreinrichtungen für Fässer und Fahrzeugbehälter
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Diese Anlage gilt für das Prüfen der Baumuster von Absperreinrichtungen, die für Fässer und Fahrzeugbehälter bestimmt sind, durch den Sachverständigen.