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TRG 730 Richtlinie für das Verfahren der Erlaubnis zum Errichten und zum Betreiben von Füllanlagen
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4 Antragsunterlagen
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4.1 Dem Antrag müssen die für das Prüfen nach Nummer 5 erforderlichen Unterlagen in dreifacher Ausfertigung beigefügt sein. Erforderlich sind in der Regel folgende Unterlagen:
1. Beschreibung der Füllanlage und der vorgesehenen Betriebsweise,
2. schematische Darstellung der Einrichtungen (s. TRG 400 Nummer 2.3 Ziffer 1 und TRG 401 Nummer 5),
3. Aufstellungsplan der Einrichtungen,
4. Lageplan (ggf. vierfach, s. Nummer 3.1 Satz 2),
5. - nur für Betriebsstätten in Gebäuden - Bauzeichnungen und Baubeschreibung (ggf. vierfach, s. Nummer 3.1 Satz 2).
4.2 Aus der Beschreibung der Füllanlage und der vorgesehenen Betriebsweise müssen hervorgehen:
1. die kennzeichnenden Merkmale der Füllanlage
a) Betriebsstätte (in Gebäuden oder im Freien).
b) Bezeichnung oder Art der Druckgase (z. B. auch Gasgemische-G und Gasgemische-L).
c) Gattung der zu füllenden Behälter (z. B. Flaschen und gelegentlich Fässer).
d) Betriebsablauf beim Füllen.
2. Leistung der Anlage und Beschäftigte
a) maximale Leistung,
b) Beschäftigte je Schicht (z. B. 1 Betriebsleiter, 6 Fachkräfte, 8 Hilfskräfte).
3. Kurzbeschreibung der Füllanlage,
4. Fülleinrichtungen (Pumpen, Dosiereinrichtungen, Füllautomaten, Zahl der Füllanschlüsse),
5. elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
6. Be- und Entlüftungseinrichtungen.
7. Angaben zu Brand- und Gasschutzeinrichtungen.
8. Laboratorien und darin Beschäftigte, sofern es sich um Füllanlagen für Gasgemische-G oder Gasgemische-L handelt.
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