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TRG 765 Richtlinie für wiederkehrende Prüfungen von Druckgasbehältern durch den Sachverständigen
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01 Geltungsbereich
KommentarKommentar
Diese Richtlinie gilt für das nach den §§ 16, 18, 22 und 38 der Druckbehälterverordnung (DruckbehV) vorgesehene wiederkehrende Prüfen von Druckgasbehältern, ausgenommen Behälter für Acetylen. Hierfür gilt TRG 763.