RegelwerkRegelwerk
TRG 401 Errichten von Füllanlagen
AbschnittAbschnitt
04.1.5 Allgemeine Schutzmaßnahmen / Not-Aus-System
KommentarKommentar
Füllanlagen für brennbare, sehr giftige oder giftige Druckgase müssen mit einer Einrichtung, z. B. einer Not-Aus-Schaltung ausgeführt sein, die bei Betätigung im Gefahrenfall den Betrieb der Füllanlage unterbricht und Anlage in sicheren Zustand überführt