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TRG 401 Errichten von Füllanlagen
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3.3.1.9 Füllanschlüsse
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Füllanschlüsse müssen so beschaffen oder gekennzeichnet sein, daß Verwechslungen der abzufüllenden Druckgase hinreichend sicher verhindert sind und mit den Anschlüssen eine einwandfreie Verbindung hergestellt werden kann.
Füllanschlüsse für Fahrzeugbehälter sollen möglichst im Freien angeordnet sein. Hiervon kann abgewichen werden, wenn während des Füllvorganges besondere Lüftungsmaßnahmen getroffen sind, z. B. Einschalten von zusätzlicher technischer Lüftung, Öffnen von Türen und Fenstern, die ins Freie gehen.
Füllanschlüsse mit Schnellverbindungen müssen gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein, z. B. durch Betätigen einer Sperrvorrichtung. Verbindungen dürfen betriebsmäßig nur in entlastetem Zustand gelöst werden können.