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TRG 401 Errichten von Füllanlagen
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03.1.3 Bewegliche Leitungen
KommentarKommentar
Bewegliche Leitungen (Schläuche und Gelenkrohre) müssen so bemessen sein, dass sie mit dem 1,5fachen des zulässigen Betriebsüberdruckes geprüft werden können und dabei dicht sind.