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TRG 401 Errichten von Füllanlagen
AbschnittAbschnitt
04.1.1 Allgemeine Schutzmaßnahmen / Bereiche möglicher Gefährdung
KommentarKommentar
um betriebsbedingte Gasaustrittsstellen an Füllanlagen für brennbare, giftige oder sehr giftige Druckgase Gefahrenbereiche festlegen, für brennbare Druckgase Ex-Bereiche festlegen, Abstand 5 m von andern Anlagen, 10 m von Werkgrenze