RegelwerkRegelwerk
TRB 610 / Druckbehälter - Aufstellung von Druckbehältern zum Lagern von Gasen
AbschnittAbschnitt
5.2.1.6 Zusätzliche Anforderungen bei sehr giftigen und giftigen Gasen / Persönliche Schutzausrüstung
KommentarKommentar
Im Lagerbereich sind geeignete Atemschutzgeräte und Körperschutzmittel bereitzuhalten
Inhalt / VolltextInhalt / Volltext
Im Bereich von Lägern sind geeignete Atemschutzgeräte und gegebenenfalls Körperschutzmittel bereitzuhalten.