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TRB 610 / Druckbehälter - Aufstellung von Druckbehältern zum Lagern von Gasen
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3.1.3 Allgemeine Anforderung an die Aufstellung / Alarmplan- und Gefahrenabwehrplan
KommentarKommentar
Umfang abhängig von Lagergröße und Gefährlichkeitsmerkmalen
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Für Läger muß ein Alarmplan und ein Gefahrenabwehrplan aufgestellt sein.
Der Umfang des Alarm- bzw. Gefahrenabwehrplanes richtet sich nach der Lagergröße und den Gefährlichkeitsmerkmalen der gelagerten Gase.