RegelwerkRegelwerk
TRB 610 / Druckbehälter - Aufstellung von Druckbehältern zum Lagern von Gasen
AbschnittAbschnitt
5.2.2.2 Zusätzliche Anforderungen bei sehr giftigen und giftigen Gasen / Benachbarte Aufstellungsräume
KommentarKommentar
zu benachbarten Räumen in denen dauerhaft Personal müssen Trennwände öffnungslos und gasdicht sein
Inhalt / VolltextInhalt / Volltext
Räume mit Lagerbehältern für sehr giftige oder giftige Gase dürfen neben, unter oder über Räumen, die dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen, nur vorhanden sein, sofern die Trennwände zu diesen angrenzenden Räumen öffnungslos und gasdicht ausgeführt sind.