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TRB 610 / Druckbehälter - Aufstellung von Druckbehältern zum Lagern von Gasen
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2.6 Lagern von Gasen
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Gase zu Vorratszwecken in ortsfesten Druckbehältern gespeichert
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Ein Lagern von Gasen liegt dann vor, wenn Gase zu Vorratszwecken in ortsfesten Druckbehältern gespeichert werden.
Als Lagern gilt nicht, wenn Gase
- sich im Arbeitsgang befinden,
- in der für den Fortgang der Arbeiten erforderlichen Menge bereitgehalten werden oder
- in Laboratorien in der für den Handgebrauch erforderlichen Menge bereitgehalten werden.