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TRB 610 / Druckbehälter - Aufstellung von Druckbehältern zum Lagern von Gasen
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5.1.1 Zusätzliche Anforderungen bei sehr giftigen und giftigen Gasen / Sicherheitskennzeichnung
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dauerhafte und deutlich erkennbare Kennzeichnung mit Name und Gefahrensymbol und -bezeichnung des Gases
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Räume und Bereiche im Freien mit Lagerbehältern für sehr giftige oder giftige Gase müssen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sein.
Die Forderung ist erfüllt, wenn
- die Lagerbehälter im Freien oder
- die Zugänge zu Räumen oder umgrenzten Bereichen im Freien
mit dem Namen des Gases, mit dem Gefahrensymbol und mit der Gefahrenbezeichnung gekennzeichnet sind.
Für die Ausführung der Kennzeichen - siehe UVV »Sicherheitskennzeichen am Arbeitsplatz« (VBG 125).
Soweit Lagerbehälter für sehr giftige oder giftige Gase in einem Werkbereich oder Teilen davon aufgestellt sind, für die gleiche oder weitergehende Bestimmungen für die Vermeidung von Gefahren bestehen, genügt eine entsprechende Kennzeichnung dieser Bereiche.