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TRR 100 / Bauvorschriften-Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen
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7 Herstellung und Verlegung von Rohrleitungen
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Zusammenfügen, Kalt- und Warmverformen, Verbindungselemente, Schweißarbeiten, Löten, Verlegen
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7.2 Grundsätze für Schweißarbeiten
7.2.1 Die Schweißnähte an Rohrleitungen müssen unter Verwendung geeigneter Arbeitsmittel und Zusatzwerkstoffe ausgeführt und so hergestellt sein, dass eine einwandfreie Verschweißung gegährleistet ist ud Eigenspannungen begrenzt bleiben. Auf DIN EN 12732 wird hingewiesen.
7.3 Löten
7.3.1 Lötverbindungen an Rohrleitngen müssen unter BVerwendung geeigneter Arbeitsmittel als Hartlötverbindungen
durch Spaltlötung (Kapilarlötung) so ausgeführt ud hergestellt werden, dass eine einwandfreie Lötung gewährleistet ist. Lötverbindungen sind zulässig bis DN 32.
Hartlötverbindungen durch Spaltlötung sind nur unter Verwendung von Installationsrohren aus Kupferr mit Maßen nach DIN EN 1057 (siehe Abschnitt 5.2.1.3 und DVGW-Arbeitsblatt GW 392) sowie Formstücke nach DIN 2856 (siehe Abschnitt 5.3.1.1 Abs.4) zulässig. Bei abweichenden Maßen ist der Nachweis zu erbringen, dass die Lötverbindungen geeignet sind.
7.4 Verlegung der Rohrleitungen