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TRR 100 / Bauvorschriften-Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen
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5.5 Anforderungen an Werkstoffe für Armaturen
KommentarKommentar
Verweis auf TRB 801 Nr.45
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5.5.1 Abschnitt 3.2 Ziffer 1. und Ziffer 2. a gelten für die Gehäuse der Armaturen von Rohrleitungen insbesondere als erfüllt, wenn Gehäuse nach TRB 801 Nr. 45 »Gehäuse von Ausrüstungsteilen« verwendet werden oder wenn die Armaturen hinsichtlich Prüfung und Gütenachweis DIN 3230 Teil 5 und Teil 6 entsprechen.
5.5.2 Abschnitt 5.2.1.5 ist sinngemäß anzuwenden.