RegelwerkRegelwerk
TRB 403 / Ausrüstung der Druckbehälter - Einrichtungen zum Erkennen und Begrenzen von Druck und Temperatur
AbschnittAbschnitt
3.1 Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung
Inhalt / VolltextInhalt / Volltext
3.1 Druckbehälter oder Druckräume, in denen ein höherer Überdruck als der zulässige Betriebsüberdruck entstehen kann, müssen mit einer für den Betriebszweck geeigneten Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sein, die ein Überschreiten des zulässigen Betriebsüberdruckes um mehr als 10 Prozent selbsttätig verhindert.