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TRB 401 / Ausrüstung der Druckbehälter - Kennzeichnung
AbschnittAbschnitt
2.7 - 2.8 Kennzeichnung
KommentarKommentar
Kennzeichnung in Geräte eingebaute Druckbehälter der Prüfgruppen I, II und V
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2.7 Druckbehälter der Gruppen I, II und V, die in verwendungsfertig gelieferte, serienmäßige Geräte eingebaut sind, deren Betriebsweise durch die Funktion der Geräte bestimmt und durch betriebsmäßige Vorgänge, zum Beispiel Instandhaltung, nicht verändert wird, brauchen keine Kennzeichnung nach Abschnitt 2, sofern sie, zum Beispiel durch Herstellerzeichen und Typzeichen, identifizierbar sind.
2.8 Für mehrere Druckbehälter nach Abschnitt 2.7 kann zusätzlich ein Kennzeichnungsschild am Gerät angebracht werden, das später das Zeichen für die durchgeführte Abnahmeprüfung gemäß TRB 531 Abschnitt 7.2 oder 7.3 aufnimmt. Auf dem Geräteschild sind die Prüfgruppe, der zulässige Betriebsüberdruck und, soweit erforderlich, die zulässige Betriebstemperatur anzugeben.