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TRB 801 Nr. 45 Gehäuse von Ausrüstungsteilen
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1 Geltungsbereich
KommentarKommentar
gilt für Gehäuse von Ausrüstungsteilen nach Anh. II zu § 12 DruckbehV, Abs. 5 bis 10 nicht für Ausrüstungsteile in Kälte- und Wärmepumpenanlagen