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12. BImSchV - Störfallverordnung [Neufassung]
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Anhang I: Anwendbarkeit der Verordnung
KommentarKommentar
1. - Vorhandensein von gefährlichen Stoffen in Betriebsbereichen
2. - Gemische und Zubereitungen werden in der gleichen Weise behandelt wie reine
3. - Mengenschwellen in Tabelle des Anhangs gelten je Betriebsbereich (Spalten 4 und 5).
4. - berücksichtigenden Mengen sind die Höchstmengen, die zu irgendeinem Zeitpunkt vorhanden
Stoffe von höchstens 2 % der relevanten Mengenschwelle bleiben bei Berechnung Gesamtmenge ......unberücksichtigt, wenn von Ihnen keine Gefahr ausgeht
5. - gefährlichen Stoff unter Beachtung von Nummer 4 über den Betriebsbereich zu addieren
folgen Formeln
6., 7 - Anwendung auf nicht namentlich aufgeführter Stoffe
8. - Anwendung auf Stoffe, Stoffgruppen und Zubereitungen, die nicht als gefährlich nach einer der unter
Anmerkung 1 zur Stoffliste dieses Anhangs aufgeführten Richtlinien eingestuft sind
Stoffliste