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TRB 801 Nr. 14 Druckbehälter in Kälteanlagen und Wärmepumpenanlagen
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5.1.3.3 Ausrüstung / Sonstige Ausrüstung
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Auslegung Füllschläuche
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Füllschläuche sind entsprechend dem Stand der Technik auszulegen. Dies ist insbesondere erfüllt bei der Einhalung der DIN EN 1736. Füllschläuche dürfen maximal eine Nennweite DN 25 haben und sollten eine Gesamtlänge von 5 m nicht überschreiten. Der Füllschlauch ist gegen eine Beschädigung, z. B. durch Überrollen von Fahrzeugen, zu sichern.