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DIN 8975-11 E / Kälteanlagen und Wärmepumpen mit dem Kältemittel Ammoniak - (zusätzliche) Anforderungen
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7.3 Brandschutz
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In besonderen Maschinenräumen dürfen keine brennbaren Materialien gelagert oder bereitgestellt werden. Die Lagerung von Kältemaschinenöl und anderen Hilfsstoffen wie z. B. Wärmeträgerzusätzen ist bis zu einer Menge zulässig, die für den Ölwechsel und das Nachfüllen notwendig ist.
Vor der Ausführung von Feuerarbeiten im Bereich der Kälteanlage ist die Erlaubnis des Betreibers der Kälteanlage einzuholen (Feuererlaubnisschein). Während der Reparaturarbeiten sind vor Ort geeignete Brandbekämpfungseinrichtungen bereitzuhalten.
ANMERKUNG: Siehe auch UVV VBG 15 "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren".