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DIN 8975-11 E / Kälteanlagen und Wärmepumpen mit dem Kältemittel Ammoniak - (zusätzliche) Anforderungen
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5.8 Absperrarmaturen
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Die Endstellung der sicherheitstechnisch erforderlichen fernbetätigbaren Absperrarmaturen muß vor Ort eindeutig erkennbar oder kenntlich sein. Dies muß zusätzlich am Betätigungsort angezeigt werden.
Sicherheitstechnisch erforderliche Absperrklappen sind mindestens in doppelexzentrischer Ausführung zulässig. .
Wenn die Absperrarmatur zwischen Druckbehältern, z. B. Verflüssiger und Sammler, nicht betriebsmäßig zu betätigen ist, darf die Überdruckabsicherung des Verflüssigers über die Sicherheitseinrichtung des Hochdrucksammlers erfolgen.
Betriebsmäßig nicht zu betätigende Absperrarmaturen sind in Betriebsstellung gegen unbefugtes Betätigen zu sichern.
Spindeln für Absperrarmaturen müssen aus nichtrostendem Stahl ausgeführt sein. Wird im Rahmen der Wartung keine Korrosion an den Spindeln festgestellt, kann bei bestehenden Anlagen auf den Austausch der Spindeln verzichtet werden.