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DIN 8975-11 E / Kälteanlagen und Wärmepumpen mit dem Kältemittel Ammoniak - (zusätzliche) Anforderungen
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8.1.2 Anlagenbefüllung
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Die Kältemittelfüllmenge (in kg) muß in der Betriebsanleitung und auf dem Anlagenkennzeichnungsschild angegeben sein. Pauschale Angaben, wie z. B. mehr als 1 000 kg, sind nicht zulässig.
Ein Nachfüllen von Ammoniak darf erst erfolgen, wenn die Ursache des Kältemittelverlustes erkannt, dokumentiert und beseitigt worden ist. Durch Nachfüllen darf die angegebene Kältemittelfüllmenge nicht überschritten werden. Die Nachfüllmenge muß dokumentiert werden.
Bei Kälteanlagen mit einer Kältemittelfüllmenge von mehr als 300 kg ist der Anschluß für den Füllschlauch anlagenseitig mit einem Rückschlagventil auszurüsten.
Die Kältemittel-Druckgasbehälter sind gegen Wegrollen, Anfahren und Umfallen zu sichern.
Füllschläuche sind entsprechend dem Stand der Technik auszulegen. Dies ist insbesondere erfüllt bei der Einhaltung der E DIN EN 1736. Füllschläuche dürfen maximal eine Nennweite von DN 25 haben und sollten eine Gesamtlänge von 5 m nicht überschreiten. Der Füllschlauch ist gegen Beschädigung, z. B. durch Überrollen von Fahrzeugen, zu sichern.
Kälteanlagen sind für die Ableitung von nicht kondensierbaren Gasen mit Entlüftungseinrichtungen auszustatten.