RegelwerkRegelwerk
DIN 8975-11 E / Kälteanlagen und Wärmepumpen mit dem Kältemittel Ammoniak - (zusätzliche) Anforderungen
AbschnittAbschnitt
8.1.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Inhalt / VolltextInhalt / Volltext
Es gelten die Anforderungen nach Abschnitt 9 der DIN EN 378-3 : 1999.
Für Rettungszwecke genügt es, wenn andere Institutionen (z. B. Wartungsfirmen, Feuerwehr, Technische Notdienste) das Rettungspersonal mit gegen Ammoniak beständigem Chemikalienschutzanzug und mit von der Umgebungsatmosphäre unabhängig wirkenden Atemschutzgeräten je 2-fach im Bedarfsfall ausrüsten.