RegelwerkRegelwerk
DIN 8975-11 E / Kälteanlagen und Wärmepumpen mit dem Kältemittel Ammoniak - (zusätzliche) Anforderungen
AbschnittAbschnitt
5.4.3 Rohrleitungen / Nicht benötigte Rohrleitungen
Inhalt / VolltextInhalt / Volltext
Nicht benötigte Rohrleitungen sind von der Anlage dauerhaft zu trennen, z. B. nach Umbau der Anlage. Es ist darauf zu achten, daß alle Stutzen an kältemittelführenden Rohrleitungen mindestens mit Blindverschlüssen abgeschlossen sind, auch wenn betriebsmäßig nicht zu betätigende Absperreinrichtungen vorhanden sind.