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DIN 8975-11 E / Kälteanlagen und Wärmepumpen mit dem Kältemittel Ammoniak - (zusätzliche) Anforderungen
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5.6 Sicherheitsventilabblaseleitungen
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Bei Sicherheitsventilabblaseleitungen ist die Mündung in der Regel senkrecht nach oben anzuordnen und beständig gegen eindringende Feuchtigkeit zu schützen.
Die Beurteilung der Ableitung der Gasaustritte aus Sicherheitsventilausblaseleitungen hat nach TRB 600 mit Ammoniak im Regelfall als dichteneutrales Gas zu erfolgen. Abweichend hiervon ist ein gefahrloses Austreten oder Ableiten gegeben, wenn nachfolgende Anforderung erfüllt ist:
- Die Austrittsöffnung muß höher als die Fensteroberkante von Räumen zum dauernden Aufenthalt von Menschen (Betriebsfremde) im Umkreis von 50 m liegen.
ANMERKUNG: Bei den in der Kältetechnik üblicherweise verwendeten Sicherheitsventilen ist am Austritt der Sicherheitsventilabblaseleitung nicht mit flüssigem Kältemittel zu rechnen.
Abblaseleitungen von Sicherheitsventilen sind zu kennzeichnen.