RegelwerkRegelwerk
DIN 8975-11 E / Kälteanlagen und Wärmepumpen mit dem Kältemittel Ammoniak - (zusätzliche) Anforderungen
AbschnittAbschnitt
5.7 Überströmleitungen
Inhalt / VolltextInhalt / Volltext
Überströmleitungen von Überströmventilen sollten vorzugsweise in die Gasphase einmünden und müssen auf kürzestem Wege in Anlagenteile niedrigen Druckes (z. B. der Rücklaufleitung zum Abscheider) abblasen und wie folgt ausgeführt sein:
a) Es sind Absperreinrichtungen vor und hinter dem Überströmventil vorzusehen.
b} Die Absperreinrichtungen müssen in Offenstellung blockiert (z. B. Hülse, Kappe, Bügel) und mit einer Plombe gegen unbefugtes Verstellen gesichert sein.
c) Die Plombe muß die eindeutig identifizierbare Kennzeichnung eines Sachkundigen oder Sachverständigen nach Druckbehälterverordnung tragen.
Sammelleitungen von Überströmventilen sind zu kennzeichnen.