RegelwerkRegelwerk
DIN 8975-11 E / Kälteanlagen und Wärmepumpen mit dem Kältemittel Ammoniak - (zusätzliche) Anforderungen
AbschnittAbschnitt
5.1 (2) Anlagen mit einer Kältemittelfüllmenge von mehr als 300 kg
Inhalt / VolltextInhalt / Volltext
Bei Verwendung von Sicherheitsventilen als Sicherheitseinrichtung gegen Drucküberschreitung, welche ins Freie abblasen, sind zwei Sicherheitsventile mit vorgeschaltetem Wechselventil einzusetzen. Soweit technisch möglich, sind die Sicherheitsventile in der Gasphase anzuordnen.
Sicherheitsventile, die in die Atmosphäre abblasen, sind wie folgt auszurüsten:
- Vorschaltung von Berstscheiben mit Zwischenraumüberwachung und Druckalarmeinrichtung (Druckwächter); oder
- Gassensor in der Ausblaseleitung; oder
- Verwendung von Sicherheitsventilen mit Elastomerdichtung, mit Drucküberwachung des abgesicherten Anlagenteils mit Alarmierung an die ständig besetzte Stelle bei 2 bar unter dem Ansprechdruck des Sicherheitsventils.
Der Ansprechdruck des den Zwischenraum überwachenden, typgeprüften Druckwächters sollte auf einen Druck kleiner gleich 0,5 bar eingestellt werden. Bei Ansprechen des Wächters muß ein Alarm in der Meßwarte bzw. dem Meßstand ausgelöst werden, der nur von Hand gelöscht werden darf, und eine Meldung an die ständig besetzte Stelle erfolgen.
Wird ein Sicherheitsventil vorübergehend zu Prüf- oder Wartungszwecken demontiert, sind die Anschlußstellen z. B. durch Blindflansch zu verschließen.